GEG-Novelle Gebäudeenergiegesetzes: Viele Fragen offen

Das Bundeskabinett hat den verpflichtenden Umstieg auf klimaschonende Heizsysteme ab 2024 beschlossen. Problematisch dabei: Viel zu kurze Umsetzungsfristen, eine nicht ausreichende Förderkulisse und die massive Benachteiligung breiter Eigentümerschichten und Mieter.

Alle neu eingebauten Heizungen sollen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – ab 2045 sind keine fossilen Brennstoffe mehr erlaubt. Zur Vermeidung sozialer Härten enthält der GEG-Entwurf zahlreiche Ausnahmen, Übergangsregelungen und Fördermöglichkeiten. Unproblematisch sind diese allerdings nicht: Auch weiterhin erachtet der VDIV Deutschland die Umsetzungsfristen zum Tausch von Heizungssystemen als zu kurz, was absehbar auch zu Lieferschwierigkeiten und einer dynamischen Preisentwicklung führen wird. Auch das flankierende Förderkonzept für erneuerbares Heizen klärt eine wichtige Frage nicht: Wie beständig und sicher ist die angekündigte Förderung?

Der VDIV Deutschland kritisiert zudem massiv, dass nur selbstnutzende Eigentümer und private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst genutzt), in den Anspruch der neuen Fördersätze kommen. „Viele Vermieter sind von der Grundförderung ausgeschlossen. Das trifft am Ende des Tages auch Mieter und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Auch die über 80-Jährigen werden Konflikten ausgesetzt. Diese sollen von den Kosten einer Heizungserneuerung befreit sein (§ 71 i Abs. 2 GEG-E), aber nur in bestimmten Fallkonstellationen.

Im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurde der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG Gebäudeenergiegesetz), zur Änderung der Heizkostenverordnung und Smart-Meter sind wichtig für die Beschleunigung der Energiewende, ihre Verbreitung verläuft bisher allerdings schleppend. Per Gesetz soll die Einführung dieser Systeme jetzt beschleunigt werden. Die intelligenten Systeme ermöglichen es, den Stromverbrauch bzw. die Einspeisung effizient zu steuern, Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über ihren eigenen Verbrauch praktisch in Echtzeit via App bereitzustellen. Gleichzeitig können Netzbetreiber die Netzauslastung besser überwachen.

Bis 2023 sind verbindliche Ziele festgeschrieben: Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein.
Auch Haushalte mit geringerem Verbrauch erhalten das Recht auf den Einbau eines Smart-Meters. Für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber werden die Kosten auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt, Netzbetreiber dafür stärker an den Kosten beteiligt.

Spätestens ab 2025 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Smart-Meter nutzen, von dynamischen Tarifen profitieren. D. h. sie können dann Strom beziehen, wenn er in kostengünstigeren Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung zur Verfügung steht.

In Zukunft muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) keine Freigabe mehr für neue Smart-Meter erteilen. Der Rollout kann sofort mit bereits zertifizierten Smart-Metern starten. Bestimmte Funktionen sollen später per Anwendungsupdate bereitgestellt werden. Bestehende Auflagen zu Datenschutz werden bereits erfüllt und mit dem neuen Gesetz hinsichtlich Speicherung, Löschung und Anonymisierung ausgebaut.