WOHNUNGSEIGENTUMSVERWALTUNG (WEG Verwaltung)
TEIL I kaufmännische und administrativer Bereich
Die wichtigsten Pflichten des Verwalters lassen sich insoweit zusammenfassen, dass er zum einen für ein stabiles Finanzierungssystem zu sorgen hat und zum anderen die zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Beschlüsse vorbereitet, initiiert und fassen lässt.
§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG verleiht dem Verwalter die Befugnis, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung, die nicht mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verbunden sind, eigenständig zu treffen. Welche Maßnahmen insoweit noch von untergeordneter Bedeutung sind, hängt im Wesentlichen von der Größe der zu verwaltenden Wohnungseigentümergemeinschaft ab.
Im Rahmen einer Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz von Wohn-, Sonder- und Teileigentumseinheiten steht bei uns im Vordergrund, dass das Objekt im vollen Umfange und zur Zufriedenheit des/der Eigentümer verwaltet wird.
TEIL II technischer, überwachender Bereich
Kontinuierliche und individuelle Objektbetreuung für ein angenehmes Erscheinungsbild Ihres Hauses durch regelmäßige Begehung der Gebäude und engen Kontakt zu den Partnern rund ums Haus. Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen.
IHRE IMMOBILIE IN GUTEN HÄNDEN.
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. ist der Berufsverband der Hausverwalter in der Bundesrepublik. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden und den 2.100 Mitgliedsunternehmen spricht der Spitzenverband mit einer Stimme für die professionellen Hausverwalter.
Sie wollen weitere Informationen?
KONTAKTIEREN SIE UNS
Danziger Straße 7,
88250 Weingarten
Tel: 0751 295104-0
Mail: info@reiner-hv.de
Web: www.hausverwaltung-reiner.de