MIETVERWALTUNG / SONDEREIGENTUMSVERWALTUNG

Mietverwaltung

Immobilienbesitz bringt Verantwortung mit sich, welche aber nicht zur Belastung werden sollte. Geben Sie Ihre vermieteten Objekte in gute Hände. Wir als Mietverwaltung achten auf Wirtschaftlichkeit, Werterhalt und zufriedene Mieter. Vorausschauende Instandhaltung, vernünftige Instandsetzung bei Bedarf und gute Mieterauswahl sichern den Wert der betreuten Objekte.

Wie weit die Vertretung des Eigentümers gegenüber der Mieter gehen soll, wird im Einzelnen im Verwaltervertrag festgelegt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert.

Wir bieten unseren Kunden ein massgeschneidertes Betreuungskonzept zur Verwaltung ihrer Mietflächen. Die Mietverwaltung übernehmen wir gerne ab 10 Einheiten.

Auswahl des Mieters | Ver­ga­be von Ver­mie­tun­gen an Fach­kun­di­ge Mak­ler zur Neu­ver­mie­tung | Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern | Verhandlung mit Behörden | Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen | Beschwerdemanagement | Wahrnehmung von Orts- und Gerichtstermine

Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs | Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete | Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren | Rechnungskontrolle | Regelung von Personalangelegenheiten (z.B. Hausmeister, Hausreinigung) | Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter
Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom) | Einweisung Handwerker, Hausmeister und Hausreinigung | Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, dazu gehören auch: Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche | Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten | TÜV-Kontrollen und Brandschutz, Beachtung technischer Verordnungen | Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker | Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher | Schlüsselbestellungen
Beachtung mietrechtlicher Vorschriften | Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages | Abnahme und Übergabe der Mietsache | Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen | Bearbeitung von Mietminderungen |Abschluss von Wartungsverträgen

IHRE IMMOBILIE IN GUTEN HÄNDEN.

VDIV

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. ist der Berufsverband der Hausverwalter in der Bundesrepublik. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden und den 2.100 Mitgliedsunternehmen spricht der Spitzenverband mit einer Stimme für die professionellen Hausverwalter.