Sie haben eine Immobilie zu verwalten?
Dann sind Sie bei uns richtig. Wir beschäftigen uns mit der Verwaltung von Wohnimmobilien, Wohn- und Geschäftshäusern, Studentenwohnheimen,
Bürogebäuden und Wohnungseigentumsanlagen.
Als Hausverwaltung, Wohnimmobilienverwaltung sind wir gerne für sie in den Bereichen der WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Gewerbeverwaltung tätig.
Wir sind in der Region Bodensee – Oberschwaben, mit den Schwerpunkten, Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee, Friedrichshafen,
Meckenbeuren, und Tettnang aktiv.
Zugang zum Service Portal
Wie bereits in unseren Eigentümerversammlungen angekündigt, bieten wir seit 2021 unser Informationsportal für unsere Eigentümer und Mieter an. Diese Serviceleistung ermöglicht den Bewohnern/Eigentümer eines Gebäudes aktuelle Informationen zu erhalten aber auch aktiv mit uns in Kontakt zu treten.
Zugang zum Portal der Hausverwaltung Reiner GmbH
Umweltschutz! Angesichts des großen Papierverbrauchs in Deutschland ist das Einsparen von Papier ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Privat und im Beruf. Durch die Nutzung des Portals helfen Sie uns dabei, wichtige Ressourcen zu sparen und mit gutem Beispiel voranzugehen. Zusätzlich können wir die co2 Emissionen reduzieren, wenn wir auf den Transport von Briefen verzichten.
Kommunale Wärmeplanung mit Wasserstoff derzeit nicht verantwortbar
Kommunale Wärmeplanung mit Wasserstoff derzeit nicht verantwortbar Die Umrüstung der Gasnetze auf Wasserstoff ist noch weitgehend ungeklärt und nicht abschließend reguliert. Konkrete Fahrpläne fehlen. Damit können Kommunen bei ihrer Wärmeplanung nicht von einer Wasserstoffversorgung für [...]
Was bringt eine Zinssenkung der EZB für Immobilienkredite?
Was bringt eine Zinssenkung der EZB für Immobilienkredite? Die Europäische Zentralbank (EZB) wird voraussichtlich in den kommenden Tagen eine Zinswende einleiten. Das hat Joachim Nagel, Chef der Deutschen Bundesbank, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur [...]
„Crashbeschluss“ nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG
Der vorliegende Fall thematisiert die Grenzen der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, insbesondere in Bezug auf die Kostenverteilung innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) [...]
“Überlegen Sie sich gut, in welche Hände Sie den „Schlüssel“ Ihrer Wohnung geben.
Unser Ziel ist es nicht der Billigste zu sein, sondern Ihnen zuverlässige Dienstleistung anzubieten.”