Sonderumlage
Beschlossene „Ca.“-Sonderumlagen sind nicht zwingend nichtig! Bei der Beschlussformulierung hüten sich Verwalter davor, Sonderumlagen in einer „ca.“-Höhe zur Abstimmung zu stellen. Es droht nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung eine Nichtigkeit des Beschlusses wegen praktischer Undurchführbarkeit. Großzügiger ist das Landgericht Frankfurt/ Main in einer aktuellen Entscheidung. Diese betrifft einen Einzelfall, liefert aber neue Argumente [...]