Sie haben eine Immobilie zu verwalten?
Dann sind Sie bei uns richtig. Wir beschäftigen uns mit der Verwaltung von Wohnimmobilien, Wohn- und Geschäftshäusern, Studentenwohnheimen,
Bürogebäuden und Wohnungseigentumsanlagen.
Als Hausverwaltung, Wohnimmobilienverwaltung sind wir gerne für sie in den Bereichen der WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Gewerbeverwaltung tätig.
Wir sind in der Region Bodensee – Oberschwaben, mit den Schwerpunkten, Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee, Friedrichshafen,
Meckenbeuren, und Tettnang aktiv.
WEG VERWALTUNG
Die WEG Verwaltung richtet sich insbesondere nach den durch die im Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.

Zugang zum Service Portal
Wie bereits in unseren Eigentümerversammlungen angekündigt, bieten wir seit 2021 unser Informationsportal für unsere Eigentümer und Mieter an. Diese Serviceleistung ermöglicht den Bewohnern/Eigentümer eines Gebäudes aktuelle Informationen zu erhalten aber auch aktiv mit uns in Kontakt zu treten.
Zugang zum Portal der Hausverwaltung Reiner GmbH
Umweltschutz! Angesichts des großen Papierverbrauchs in Deutschland ist das Einsparen von Papier ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Privat und im Beruf. Durch die Nutzung des Portals helfen Sie uns dabei, wichtige Ressourcen zu sparen und mit gutem Beispiel voranzugehen. Zusätzlich können wir die co2 Emissionen reduzieren, wenn wir auf den Transport von Briefen verzichten.
Walk-By- und Drive-By-Bestandsanlagen
uVI (unterjährige Verbrauchsinformation) - Umgang mit Walk-By- und Drive-By-Bestandsanlagen Walk-by, Drive-by und uVI klingen inzwischen fast wie alte Bekannte und doch gibt es einiges zu bedenken. Die seit Febuar (für den Monat Januar) 2022 zu [...]
Untergemeinschaften
Vereinbarung von Untergemeinschaften hängt nicht von der Bauweise ab Untergemeinschaften spielen in der Verwalterpraxis eine große Rolle. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keine Regelungen. Bei der Gestaltung von Gemeinschaftsordnungen jedoch werden vielfach Untergemeinschaften vereinbart. Ziel des Ganzen: [...]
Wärmezähler
Fehlender Wärmezähler für Warmwasseranteil Der Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 12. Januar 2022 (Az. VIII ZR 151/20) in der lange umstrittenen Frage entschieden, ob beim Fehlen des vorgeschriebenen Wärmezählers für die Erfassung des Wärmeanteils für [...]
“Überlegen Sie sich gut, in welche Hände Sie den „Schlüssel“ Ihrer Wohnung geben.
Unser Ziel ist es nicht der Billigste zu sein, sondern Ihnen zuverlässige Dienstleistung anzubieten.”