Ehegatten im mietrechtlichen Sinne
Ehegatten bleiben auch nach Trennung im mietrechtlichen Sinne Familienmitglieder Ehegatten gehören auch dann derselben Familie im mietrechtlichen Sinne des § 577a Absatz 1a Satz 2 BGB an, wenn sie getrennt leben oder rechtswirksam geschieden sind. Die drei- jährige Kündigungssperre des § 577a Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 BGB findet für die Geltendmachung von Eigenbedarf [...]