Immobilienverwalter übernehmen zusätzlich Verantwortung: DDIV-Mitgliedsunternehmen verdoppeln gesetzlich geforderte Weiterbildungspflicht

Die 34. Delegiertenversammlung des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat am 5. September beschlossen, die gesetzlich geforderte Weiterbildungspflicht mehr als zu verdoppeln. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung zu einer Weiterbildung von 15 Stunden pro Jahr etabliert der Verband ein weiteres Qualitätskriterium der Mitgliedschaft. Der Gesetzgeber sieht 20 Stunden verpflichtende Weiterbildung in drei Jahren vor. Die Mitgliedsunternehmen erbringen künftig 45 Stunden Weiterbildung in diesem Zeitraum.

„Wir sind uns der großen Verantwortung für unsere Branche, aber auch für Eigentümer und Mieter bewusst. Deshalb haben die Delegierten mit überwältigender Mehrheit beschlossen, die Weiterbildungspflicht freiwillig mehr als zu verdoppeln. Statt 20 Stunden wollen unsere 2.600 Mitgliedsunternehmen nun mindestens 45 Stunden an Weiterbildung pro Objektbetreuer in drei Jahren erbringen”, freut sich DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler.

Die Zulassungsvoraussetzungen für Immobilienverwaltungen kritisiert der DDIV seit der Verabschiedung als nicht weitreichend genug. Zum einen fehlt der wichtige Sachkundenachweis, zum anderen greifen 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren viel zu kurz. Deswegen hat sich der Verband zu einer freiwilligen Ausweitung der Weiterbildungspflicht auf 15 Stunden pro Jahr entschieden.