Die unterjährige Verbrauchsinformation in Wohnungseigentümergemeinschaften

Die am 1.12.2021 in Kraft getretene Novelle der Heizkostenverordnung beinhaltet zahlreiche Änderungen, die neue Pflichten für Gebäudeeigentümer und damit für Verwaltungs-Unternehmen bereithalten.

Neben den in § 5 geregelten Installationspflichten sind Gebäudeeigentümer ab Februar 2022 für den Monat Januar 2022 verpflichtet, den Nutzern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) monatlich mitzuteilen. Den konkreten Inhalt regelt § 6a Abs. 2 HeizkostenV.

Bei der Verwaltung von Mietwohnungen ist die Anwendung der neuen Regelungen klar, da in der Regel der Vermieter seinen Mietern die uVI mitteilt, sodass im Falle der Beauftragung eines Mietverwalters dies Aufgabe des Mietverwalters wird.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaft hingegen ist die gesetzliche Definition des § 1 Abs. 2 Nr. 2 HeizkostenV zu berücksichtigen. Danach ist die WEG als Gebäudeeigentümer sowie der einzelne Wohnungseigentümer als Nutzer – unabhängig von einer Vermietung – anzusehen. Bezogen auf die mitzuteilenden Verbrauchsinformationen nach § 6a HeizkostenV bedeutet das, dass zukünftig die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter als ausführendes Organ, gegenüber ihren Wohnungseigentümern diese Pflicht zu erfüllen hat. Bei vermieteten Wohneinheiten besteht ein gesondertes Pflichtverhältnis zwischen dem vermietenden Eigentümer und dem jeweiligen Mieter. Sofern der vermietende Eigentümer nicht auf die ihm von der WEG zur Verfügung gestellten Informationen zurückgreifen kann oder diese Informationen anzupassen sind, liegt dies allein im Verantwortungsbereich des vermietenden Eigentümers.

Verwaltungsunternehmen sollten daher mit ihren beauftragten Messdienstleistern klären, inwiefern diese zur Erfüllung der uVI gerüstet sind und gerade auch diese für Eigentümergemeinschaften geltende Besonderheit in den Software- bzw. Portallösungen abgebildet werden kann.
Der VDIV hat u.a. zu diesem Thema eine ausführliche Handlungsempfehlung für die Mitgliedsunternehmen der VDIV-Landesverbände erstellt, die diesen kostenfrei im Mitgliederbereich der VDIV-Website zum Download zur Verfügung steht.