Der Mietspiegel 2015 für die beiden Kommunen Weingarten und Baienfurt hat seit dem 01.11.2015 Gültigkeit. Der Mietspiegel stellt eine aktuelle Orientierungshilfe dar über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für den vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Weingarten und Baienfurt.

Dieser Mietspiegel trägt daher wesentlich zur Transparenz und Rechtssicherheit  bei der Mietpreisfestlegung auf dem Wohnungsmarkt bei.

Sie können den Mietspiegel direkt auf den jeweiligen Internetseiten der Stadt Weingarten und Baienfurt herunterladen oder Sie erhalten dien Mietspiegel hier als pdf:
Mietspiegel Weingarten Baienfurt 2015

Erläuterung, was ist ein Mietspiegel:

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit sie von der Gemeinde oder von Vermieter- oder Mieterverbänden gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Möglich für ein Gebiet einer oder mehreren Gemeinden. Der Mietspiegel soll im Abstand von zwei Jahren an der Marktentwicklung angepasst werden. (§ 558c BGB)Ein
Mietspiegelist gemäß § 558c BGB eine Übersicht über die in einer oder mehreren Gemeindenüblichen Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich –entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – aus Mieten zusammen, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind. Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegeldient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.