Auch in diesem Jahr haben wir die Auszeichnung „Fortbildungszertifikat 2018“ vom VDIV Verband der Immobilienverwalter Baden Württemberg e.V. erhalten.

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter ist beschlossen und gilt seit August 2018. Wohnimmobilienverwalter müssen nun regelmäßig Weiterbildungen nachweisen. Die Vollmitglieder des Verbands der Immobilienverwalter übernehmen zusätzliche Verantwortung. Der Gesetzgeber sieht 20 Stunden verprflichtende Weiterbildung in drei Jahren vor. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Verbandsmitglieder zur Weiterbildung von 45 Stunden in drei Jahren etabliert der Verband der Immobilienberater ein weiteres Qualitätskriterium der Mitgliedschaft.

Im Bereich der Immobilienwirtschaft wird der Administrationsbereich von Mietshäusern als Hausverwaltung bezeichnet, die sich mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (oftmals Mehrparteienhäusern), Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekten oder Wohnanlagen beschäftigt.

Die Aufgaben der Hausverwaltung sind nicht zu verwechseln mit den Funktionen der Hausverwaltung. In Wohnungseigentumsanlagen obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in erster Linie den Wohnungseigentümern selbst.

Der WEG-Verwalter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig, § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Vom Gemeinschaftseigentum umfasst sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum eines Dritten sind, § 1 Abs. 5 WEG.

Die Aufgaben des WEG-Verwalters ergeben sich aus §§ 27, 28 WEG, der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag.

Verbraucherschutz für Eigentümer und Mieter bleibt dennoch auf der Strecke


„Das Gesetz ist ohne den Sachkundenachweis eine leere Hülle. Und auch die Weiterbildungspflicht von weniger als sieben Stunden pro Jahr wird kaum helfen, die Branche nachhaltig zu professionalisieren. Das Gesetz ist ein erster Schritt – mehr nicht”, kritisiert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Während im ursprünglichen Gesetzentwurf noch der Sachkundenachweis als zentrale Berufszugangsregelung vorgesehen war, wurde dieser im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens durch eine Weiterbildungspflicht ersetzt. Für den Spitzenverband ist der fehlende Sachkundenachweis die „Achillesferse”. Denn ohne eine Grundqualifikation die ein Sachkundenachweis belegen würde, ist eine Weiterbildungspflicht systemwidrig. „Der Verbraucherschutz für Millionen Wohnungseigentümer und Mieter bleibt auf der Strecke, da die Qualifikation des Immobilienverwalters nicht ausreichend gesichert ist. Wir hoffen auch weiterhin auf die Vernunft des Gesetzgebers und halten am Sachkundenachweis fest”, so Kaßler weiter.
Haus- und Wohnungseigentümern empfiehlt der DDIV die aktualisierte Verwalter-Checkliste des Verbands: „Viele Eigentümer unterschätzen das Aufgabenspektrum einer Immobilienverwaltung und wissen oft nicht, wie sie ein professionelles Unternehmen finden. Mit der aktualisierte Verwalter-Checkliste bieten wir ihnen eine praktische Orientierungshilfe zur Beauftragung eines Unternehmens.” Die aktualisierte Verwalter-Checkliste kann kostenfrei unter » www.ddiv.de/verwaltercheckliste heruntergeladen werden.