Mieteranspruch auf Satellitenschüssel wird konkreter

Auch bei einer vorhandenen zentralen Satellitenempfangsanlage dürfen Mieter im Einzelfall eine eigene Satellitenschüssel montieren. Voraussetzung ist, dass nur auf diese Weise ein besonderes Informationsbedürfnis befriedigt werden kann. (Hierbei ist eben auch zu klären, wieviel Sender in der Landessprache können durch die zentrale Anlage empfangen werden?) Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem gestern veröffentlichten Beschluss (BVerfG [...]