Individualklagen

BGH zum „Abwehrmonopol“ der Gemeinschaft: das Eis für Individualklagen wird dünner Das WEMoG macht das Recht der Störungsabwehr unübersichtlich, egal, ob es um Ansprüche auf Unterlassung oder Beseitigung sowie damit verbundene Nebenansprüche (z. B. Auskunft, Zutritt) geht. Für Übergangsfälle gilt dies umso mehr. Der Bundesgerichtshof (BGH) arbeitet nach und nach die unterschiedlichen Fallkonstellationen ab. Jetzt erging [...]