Eigenbedarfskündigung

BGH stellt nur geringe Anforderungen an Begründung einer Eigenbedarfskündigung. Bei einer Eigenbedarfskündigung ist für eine formell ordnungsmäßige Begründung die Angabe der Bedarfsperson, für die die Wohnung benötigt wird, sowie die Darlegung des Interesses an der Wohnung ausreichend. Ob dieses Interesse tatsächlich besteht, ist bei den materiell-rechtlichen Voraussetzungen an die Kündigung zu klären. Der Fall Die [...]