Kosten für Winterdienst sind gleichmäßig aufzuteilen
Kosten für Winterdienst sind gleichmäßig aufzuteilen Bei der Verteilung der Aufwendungen für den Winterdienst müssen Wohnungseigentümer berücksichtigen, dass die Verkehrssicherungspflicht alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft gleichermaßen betrifft, wie das Landgericht in München im Sommer 2009 entschied. Dabei gilt diese Pflicht für alle Wohnungseigentümer, unabhängig von deren Miteigentumsanteil. In dem strittigen Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft den Beschluss [...]