§ 5 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Miteigentumsanteil
§ 5 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Miteigentumsanteil Einleitung Das Wohnungseigentum setzt sich aus zwei untrennbaren Bestandteilen zusammen: dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Während das Sondereigentum die einzelnen, klar abgegrenzten Räume einer Einheit umfasst, stellt der Miteigentumsanteil die rechnerische Beteiligung am gesamten Grundstück und den gemeinschaftlichen Gebäudeteilen dar. Er ist der verbindende Schlüssel zwischen [...]