§ 15 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Pflichten Dritter
§ 15 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Pflichten Dritter Einleitung Nicht nur Eigentümer selbst nutzen Wohnungen innerhalb einer Gemeinschaft – häufig sind es Mieter, Pächter, Familienangehörige oder Gäste, die das Sondereigentum bewohnen. Diese Personen sind im rechtlichen Sinn Dritte. Sie sind zwar nicht Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), müssen sich jedoch an bestimmte Spielregeln halten. § [...]