Zertifizierter Verwalter – geschafft!

In den letzten Wochen hatten wir regelmäßige Weiterbildungsseminare zur Vorbereitung auf  unsere Prüfungen zum zertifizierten Verwalter.

Zum laufenden Tagesgeschäft musste dies gemeistert werden. Wir bedanken uns bei unseren Mitarbeitern, dass sie diese Strapazen auf sich genommen haben.

Auch bei unseren Kunden bedanken wir uns, da natürlich in diesen Wochen einiges liegen geblieben ist oder deutlich länger dauerte. Die schriftlichen Prüfungen, die am Montag, dem 12.12.2022 in der IHK Stuttgart absolviert wurden, waren die Voraussetzungen für unsere mündlichen Prüfungen, die sofort auf den 16.12.2022 terminiert wurden. Wir können stolz berichten, dass wir alle nicht nur mit guter, sondern mit sehr guter Leistung abgeschnitten haben.

Mit diesen Ergebnissen erfüllen wir bereits jetzt alle Voraussetzungen, die durch die WEMoG vorgegeben wurden. Hier erhalten Sie einen Überblick über den Rahmenplan, der prüfungsrelevanten Themen. (Rahmenplan zertifizierter Verwalter)

Mit der am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gehört in der WEG-Verwaltung ab dem 1. Dezember 2023 nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG zur ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Nach § 26a Abs. 1 WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Hier ein Link zu einem Beitrag über den zertifizierten Verwalter: Beitrag von Haus und Grund