Parlament entschärft Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Der Finanzausschuss des Bundestags beschloss im Mai die Entschärfung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie ein Maßnahmenpaket gegen das Aufkommen einer Immobilienblase beschlossen. Das geänderte Gesetz wurde anschließend auch vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Entschärfung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
In dem als Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz titulierten Gesetz entschärfte der Gesetzgeber die starren und insbesondere für Senioren und junge Familien schädlichen Kreditvergaberegeln der bisherigen Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Nach der bislang gültigen umgesetzten Wohnimmobilienkreditrichtlinie lag der Schwerpunkt der Kreditwürdigkeitsprüfung auf der Fähigkeit des Kreditnehmers, seinen laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen. Daraus folgte, dass der Wert des belasteten Grundstücks oder der Wohnung, der oftmals über dem Wert des Kredits liegt, nicht mehr von der Bank als Sicherheit herangezogen werden kann. Dies betraf insbesondere Rentner, die z. B. einen dinglich besicherten Kredit zum altersgerechten Umbau aufnehmen möchten. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters ist eine vollständige eigene Krediterfüllung jedoch mit Risiken behaftet, weshalb die Banken das Baudarlehen vermehrt nicht bewilligten. Ebenso waren junge Familien und Selbstständige mit schwankenden Einkünften von den Verschärfungen betroffen. Durch das Änderungsgesetz können nun künftig auf Wertsteigerungen in Folge von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt werden.

Sicherung der Finanzstabilität durch makroprudenzielle Instrumente

Teil des verabschiedeten Gesetzes ist auch ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der Finanzstabilität in Folge einer Immobilienblase. So wird es eine Obergrenze für die Darlehenshöhe – bezogen auf den Immobilienwert – geben und eine Vorgabe für den Zeitraum, wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss. Von den Regelungen ausgenommen, sind Maßnahmen zur Förderung der sozialen Wohnraumförderung, Darlehen für eine Anschlussfinanzierung sowie für die Umschuldung bestehender Darlehen. Dies hatte auch der DDIV zum Teil in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes im November 2016 angeregt. Die Instrumente werden dabei erst bei einer erwiesenen Gefahr für die nationale Finanzstabilität aufgrund einer Immobilienblase aktiviert. Neu ist auch, dass diese Aktivierung erst nach zusätzlicher Konsultation der Immobilienwirtschaft und der Bausparkassen erfolgen soll. Bisher war nur die Anhörung der Kreditwirtschaft vorgeschrieben.