Die Bundestagswahl steht bevor, und die etablierten Parteien haben ihre Wahlprogramme 2025 veröffentlicht.

Für Immobilienbesitzer sind insbesondere die geplanten Maßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen von Interesse.
Die Quellen dieser Zusammenfassung „Wahlprogramme 2025“ stammen aus den jeweiligen Partei Wahlprogrammen.

Die kompletten Wahlprogramme dieser wie auch aller weiteren Parteien finden Sie auf den jeweiligen Partei-Websites.

 

Nachfolgend ein Überblick über die relevanten Inhalte der Wahlprogramme der wichtigsten Parteien:

CDU/CSU:

  • Bürokratieabbau im Bauwesen: Die Union plant, das Bauordnungs- und Raumordnungsrecht zu entschlacken, um Bauen und Wohnen wieder bezahlbar zu machen. Mit dem “Gebäudetyp E” sollen Voraussetzungen für kostengünstigeres, aber sicheres Bauen geschaffen werden.
  • Förderung von Wohneigentum: Familien sollen beim Erwerb von Eigenheimen unterstützt werden. Die bestehenden Förderprogramme, wie die Zinsverbilligungsprogramme der KfW, sollen neu ausgerichtet und die Einkommensgrenzen angehoben werden. Zudem soll der Kauf von Bestandsimmobilien einbezogen werden.
  • Energetische Sanierung: Kosten für energetische Sanierungen sollen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer abzugsfähig gemacht werden, um die energetische Sanierung des Immobilienbestands zu fördern.

 

SPD:

  • Sozialer Wohnungsbau: Die SPD plant, den sozialen Wohnungsbau auszubauen und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zudem sollen Mieterrechte gestärkt und die Mietpreisbremse verlängert werden.
  • Klimafreundliches Bauen: Förderprogramme für energetische Sanierungen und klimafreundliches Bauen sollen ausgeweitet werden, um den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

  • Klimaneutrales Bauen: Die Grünen setzen auf eine Verschärfung der Energieeffizienzstandards für Neubauten und eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizungen.
  • Mieterschutz: Die Partei plant, die Mietpreisbremse zu verschärfen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stärker zu regulieren.

 

FDP:

  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Die Freien Demokraten setzen sich für schnellere und günstigere Bauprozesse ein. Sie planen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, überflüssige Umweltgutachten abzuschaffen und dem Wohnungsbau Vorrang zu geben. Zudem sollen einheitliche Anforderungen und bundesweite Genehmigungsstandards das serielle Bauen voranbringen.
  • Steuerliche Anreize: Die FDP will die steuerlichen Abschreibungen im Wohnungsbau verbessern, um Investitionen attraktiver zu machen und schneller neuen Wohnraum zu schaffen. Ein Grunderwerbsteuerfreibetrag von 500.000 Euro für die erste selbst genutzte Immobilie von natürlichen Personen soll den Zugang zu Eigentum erleichtern. Für Familien erhöht sich dieser Freibetrag für jedes Kind um 100.000 Euro.
  • Technologieoffener Klimaschutz: Im Bereich der Heiztechnik setzt die FDP auf innovative und bezahlbare Lösungen. Sie lehnt einen Zwang zum Anschluss an Fernwärmenetze ab und möchte das Heizen mit Holz weiterhin ermöglichen. Auflagen für Kamine und Öfen sollen reduziert werden.

 

Die Linke:

  • Mietendeckel: Die Linke fordert einen bundesweiten Mietendeckel, um Mieter vor steigenden Mieten zu schützen.
  • Enteignung großer Wohnungsunternehmen: Die Partei diskutiert die Möglichkeit, große Wohnungsunternehmen zu enteignen, um Wohnraum zu vergesellschaften und bezahlbar zu halten.

 

AfD:

  • Ablehnung von Klimaschutzauflagen: Die AfD spricht sich gegen strenge Klimaschutzauflagen im Gebäudebereich aus und lehnt energetische Sanierungspflichten ab.
  • Förderung des Eigenheimbaus: Die Partei möchte den Bau von Eigenheimen durch weniger Regulierung und Bürokratie fördern.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Maßnahmen aus den Wahlprogrammen der jeweiligen Parteien stammen und deren politische Ziele widerspiegeln. Die tatsächliche Umsetzung hängt vom Wahlergebnis und den anschließenden Koalitionsverhandlungen ab.

Für Immobilienbesitzer ist es daher ratsam, die Entwicklungen nach der Wahl genau zu verfolgen und sich über mögliche Änderungen in der Gesetzgebung zu informieren.