Vermietung von Eigentumswohnung als Ferienwohnung zulässig
Ob die Nutzung einer Eigentumswohnung als Ferienwohnung zulässig ist, hatte das Landgericht Karlsruhe in einem Urteil zu entscheiden. Im verhandelten Fall vermieteten Wohnungseigentümer ihre 4,5-Zimmer-Wohnung in den Sommermonaten tage- oder wochenweise an ständig wechselnde Feriengäste. Andere Wohnungseigentümer fühlten sich hierdurch belästigt und verklagten die Eigentümer der als Feriendomizil missbrauchten Wohnung auf Unterlassung.
Der Unterlassungsanspruch war nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe jedoch nicht durchsetzbar, weil eine kurzzeitige Vermietung an Feriengäste keine in einer Eigentumswohnung verbotene gewerbliche Tätigkeit darstellt. Eine unternehmerische Organisation liegt bei einem Eigentümer nicht vor, und zwar auch dann nicht, wenn er eine Internetseite betreibt, um die Wohnung anzubieten. Zumindest im Fall einer ganz kleinen und in einem Urlaubsort gelegenen Wohnungseigentumsanlage stellt die Vermietung an wechselnde Feriengäste keinen Missbrauch einer Eigentumswohnung dar. Eine kurzzeitige Vermietung an Feriengäste insbesondere in den Sommermonaten stellt keine höhere Belastung der Mitbewohner dar als eine ganzjährige Wohnungsnutzung. Denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich Feriengäste prinzipiell weniger rücksichtsvoll verhalten als ständige Mieter (LG Karlsruhe, Beschluss v. 06.05.2009, Az. 11 S 56/08).