Der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft über die Umstellung von einer Ölheizung auf Fernwärme kann eine modernisierende Instandsetzung gemäß §§ 21 Abs. 3, 22 Abs. 3 WEG darstellen. In diesem Fall ist er als Mehrheitsbeschluss zulässig, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem wichtigen Urteil betonte.

Gerichtsurteil: Mehrheitsbeschluss reicht für Umstellung auf Fernwärme

Ein Wohnungseigentümer hatte einen mit einfacher Mehrheit gefassten Beschluss seiner Eigentümergemeinschaft über die Umstellung der 30 Jahre alten Ölheizung auf Fernwärme angefochten. Er war der Ansicht, dass der beschlossene Umstieg auf Fernwärme einen Beschluss über eine Modernisierungsmaßnahme darstellte und deshalb gemäß § 22 Abs. 2 WEG die Mehrheit von ¾ aller stimmberechtigten Eigentümer erforderte.

Umstellung auf Fernwärme ist modernisierende Instandsetzung

Die Anfechtungsklage hatte keinen Erfolg. Das Gericht urteilte, dass der Umstieg auf Fernwärme bei einer erneuerungsbedürftigen Ölheizung eine modernisierende Instandsetzung darstellen kann. Über diese dürfen die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschließen. Die modernisierende Instandsetzung darf in diesem Fall auch über eine bloße Reparatur hinausgehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Erneuerung eine technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber dem früheren Zustand darstellt. Entscheidend ist dabei die Funktionsfähigkeit der bisherigen Anlage und das Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Aufwand der geplanten Maßnahme und dem zu erwartendem Erfolg. Die geplante Maßnahme muss letztendlich eine technische und wirtschaftliche Verbesserung ergeben (LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 28.07.10, Az. 14 S 438/10).