Das Gebäude ist vor 18 Jahren gebaut worden und mit 17 Wohnungen ausgestattet. Es sind zwei voneinander unabhängige Baukörper von denen jeder ein eigenes Treppenhaus und eine eigene Heizung besitzt.
Durch die tatkräftige Unterstützung der Beiräte, war eine schnelle und reibungslose Übernahme möglich.
Verwaltung nach dem Wohneigentumsgesetz
Wohnungseigentumsgesetz richtet sich insbesondere nach den unabdingbaren in §27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Im Rahmen einer Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz von Wohn-, Sonder- und Teileigentumseinheiten steht bei uns im Vordergrund, dass das Objekt im vollem Umfange und zur Zufriedenheit des/der Eigentümer verwaltet wird.