Wenn zwei sich streiten, freut sich die Dritte – GdWE

Wenn zwei sich streiten, freut sich die Dritte (oder auch nicht …) Auch Zweiergemeinschaften sind stets zu dritt. Neben den zwei Sondereigentümern existiert die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vom Bundesgerichtshof (BGH) neuerdings „GdWE“ abgekürzt. Das klingt spukhaft und ist es auch. Besonders, wenn das Verwalteramt unbesetzt ist, die GdWE für die beiden Eigentümer also unsichtbar [...]