Zwangsverwalter muss Hausgelder zahlen
Ein Zwangsverwalter von Eigentumswohnungen muss die laufenden Hausgelder der insolventen Eigentümer zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Vor der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) war bereits in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Zwangsverwaltung einer Eigentumswohnung das Hausgeld eine Ausgabe der Verwaltung darstellt. Danach muss ein Zwangsverwalter das Hausgeld aufbringen, unabhängig von [...]