Anspüche gegen Verwalter

Wohnungseigentümer haben keine Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche gegen den amtierenden oder ehemaligen Verwalter Nach der bis zum 30.11.2020 geltenden Gesetzeslage konnten Wohnungseigentümer Leistungsansprüche, z. B. auf Erstellung/Vorlage von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Einsichtnahme, Einberufung, Protokollberichtigung etc., direkt gegen den Verwalter geltend machen, ggfls. auch einklagen. Damit ist seit dem 1.12.2020 Schluss! Derartige Rechtsbeziehungen bestehen nur noch zwischen Wohnungseigentümer [...]