Der Toleranzbereich bei der Wohnflächenangabe wird durch den BGH gekippt.

Durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshof(BGH, Az. VIII ZR 266/14) wurde der bisherige Toleranzbereich bei der Angabe von Wohnflächen in Mietverträgen gekippt. Es erging das Urteil, dass es bei einer Mieterhöhung auf die tatsächliche und nicht auf die vereinbarte Größe ankommt. Hierzu bemerkt der Eigentümerverband Haus & Grund , dass die tatsächliche Wohnfläche in der [...]