Verwalterzustimmung

Kosten für Beglaubigung der Verwalterzustimmung dürfen nicht beim Erwerber eingefordert werden Die Kosten für die Beglaubigung einer Verwalterzustimmung müssen Notare grundsätzlich beim Verwalter oder bei der Wohnungseigentümergemeinschaft erheben – nicht beim Veräußerer oder Erwerber. Das gilt auch dann, wenn im Kaufvertrag die Kostenübernahme eindeutig festgelegt ist. Gemäß §12 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) kann als [...]