Kosten der Öltankreinigung sind vom Mieter zu tragen
BGH stellt klar: Kosten der Öltankreinigung sind vom Mieter zu tragen Vollständige Kostenumlage im Jahr der Entstehung zulässig Vermieter dürfen die Kosten für die Reinigung des Heizöltanks auf die Mieter umlegen. Auf diese Entscheidung (Az. VIII ZR 221/08) des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. „Es ist gut, dass der BGH [...]