Meldebescheinigung wird wieder eingeführt

Meldebescheinigung wird wieder eingeführt Zum 1. November 2015 wird die Meldebescheinigung für ein- und ausziehende Mieter nach 10 Jahren wieder eingeführt. Vermieter müssen dem einziehenden oder ausziehenden Mieter innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch seinen Einzug oder Auszug unter der Vermietungsadresse bestätigen. Sie müssen also gegenüber dem Einwohnermeldeamt wieder mitwirken. Diese Pflicht ist bußgeldbewährt [...]