Mahngebühren für WEG-Verwaltung müssen verhältnismäßig sein

Gegen überhöhte Gebühren für den Verwaltungsaufwand bei Mahnungen hat sich das Landgericht München ausgesprochen. In einer Eigentümerversammlung war der Beschluss gefasst worden, dass der Verwalter Mahngebühren von säumigen Eigentümern fordern darf. Für die erste Mahnung sollten 5 Euro und für die zweite Mahnung 25 Euro gegen die betroffenen Eigentümer in Rechnung gestellt werden. Für die [...]