Abrechnung von Sollbeträgen in Instandhaltungsrücklage unzulässig

Abrechnung von Sollbeträgen in Instandhaltungsrücklage unzulässig Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. Diese Grundsatzentscheidung veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2010. Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft stritten darüber, ob die Instandhaltungsrücklage in einer Jahresabrechnung richtig abgerechnet worden war. Die angefochtene Abrechnung [...]