Hydraulischer Abgleich
Hydraulischer Abgleich: Gesetzgeber lässt Immobilienverwalter und Eigentümer ratlos zurück Per Verordnung (EnSimiMaV) standen und stehen Immobilienverwaltungen und Eigentümer bis 15. September 2024 in der Pflicht, für Gebäude mit Gaszentralheizung einen hydraulischen Abgleich durchzuführen. Doch die Verordnung läuft kommendes Jahr kommentarlos aus. Ab Januar 2024 greifen dann neue Regelungen zur Heizungsoptimierung für eine größere Bandbreite an [...]