Beseitigungskosten sind außergewöhnliche Belastungen
Echter Hausschwamm: Beseitigungskosten sind außergewöhnliche Belastungen Finanzgericht stuft Hausschwammbefall als private Katastrophe ein Sind selbstgenutzte Immobilien von echtem Hausschwamm befallen, können die Aufwendungen zur Beseitigung dieses Pilzes im Gegensatz zur normalen Baumängelbehebung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Auf diese Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Urteil vom 17. [...]