Verwaltungskosten dürfen auf Gewerbemieter umgelegt werden
Verwaltungskosten dürfen auf Gewerbemieter umgelegt werden Die mögliche Umlage von Verwaltungsaufwendungen auf Gewerbemieter billigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2009. Anlass dieser Entscheidung war ein Rechtsstreit, ob die Verwalterkosten zu Recht auf einen Mieter von Geschäftsräumen umgelegt worden waren. Bei Abschluss des Mietvertrages unterzeichnete der Mieter einen Mustervertrag. Dort war hinsichtlich der Betriebskosten vereinbart, dass [...]