Bauträger muss Mängelfreiheit am Gemeinschaftseigentum beweisen

Hinsichtlich der Sanierung eines Altbaus war mit dem Bauträger vereinbart worden, dass eine Liste über die Mängel am Gemeinschaftseigentum erstellt werden sollte. Diese Liste sollte die Grundlage für die Mängelbeseitigungsarbeiten darstellen. Der Bauträger verpflichtete sich, die Mängel der Liste zu beseitigen. Später reichte die Eigentümergemeinschaft dennoch Klage gegen den Bauträger ein. Sie begründete dies mit [...]