„Crashbeschluss“ nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Der vorliegende Fall thematisiert die Grenzen der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, insbesondere in Bezug auf die Kostenverteilung innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Landgerichts Karlsruhe verdeutlichen, dass zwar ein weitreichender Gestaltungsspielraum für die Mehrheit der Eigentümer besteht, jedoch die ordnungsgemäße Verwaltung [...]