Bei Abschluss des Mietvertrags ist der Vermieter berechtigt, eine Kaution als Sicherheit zu fordern. Die Höhe einer solchen Kaution ist auf maximal drei Monatskaltmieten begrenzt. Das am häufigsten verwendete Mittel zur Sicherstellung ist hier das Kautionssparbuch. Der Mieter legt ein Sparbuch mit dem vereinbarten Betrag bei der Bank seiner Wahl an und lässt es mit einem Sperrvermerk versehen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann das Sparbuch nebst. Freigabeerklärung des Vermieters an den Mieter zurückgegeben werden.
Immer öfter werden aber auch Barkautionen oder Brgschaften von Vermietern akzeptiert. Hier raten wir zur Vorsicht. Wenn ein Mieter nicht in der Lage ist die Kaution zu zahlen (immerhin kann der Mieter die Kaution auch in vereinbarten Teilbeträgen leisten) und daher den Weg der Bankbürgschaft (Eventualkredit) einschlagen möchte, sollte in Frage gestellt werden ob dieser Mieter langfristig dazu in der Lage ist die Miete zu Zahlen.
Gänzlich raten wir von der Barkaution ab. Hier überweist der Mieter den Kautionsbetrag direkt an den Vermieter. Soweit so gut. Doch die meisten Vermieter wissen nicht, dass Sie diese Kaution getrennt von Ihrem eigenen Vermögen mindestens mit dem geltenden Sparbuch-Zinssatz anlegen müssen. Die Erträge aus der Anlage stehen dem Mieter zu. Belässt der Vermieter die Barkaution bei seinem Vermögen verliert der Mieter bei einer Insolvenz des Vermieters sein Geld.
Die sicherste Anlage der Mietkaution ist und bleibt das gute alte Kautionssparbuch. Mietern raten wir sich vorab über Kosten bei unterschiedlichen Kreditinstituten zu informieren.
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