VDIV und andere Verbände fordern Novelle der Wärmelieferverordnung

Die Bundesregierung will Fernwärme weiter ausbauen. Doch Vermieter/innen dürfen die Kosten für die Umstellung nicht auf ihre Mieter/innen umlegen. Sie werden nur dann auf Fernwärme umsteigen, wenn dies kostenneutral möglich ist. Als Grundlage dafür fordert ein breites Verbändebündnis die Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV).

Die Verbände erinnern ihrem Schreiben an Justizminister Marco Buschmann (FDP), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) an die bereits auf dem Fernwärmegipfel am 12. Juni 2023 angekündigte zeitnahe Überarbeitung der Wärmelieferverordnung und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). „Trotz vorhandener Lösungen können Mietwohngebäude derzeit nicht rechtssicher an Fernwärme- und Gebäudenetze angeschlossen werden. Die Umstellung scheitert in den meisten Fällen an der fehlenden Kostenneutralität gem. WärmeLV i. V. m. § 556c BGB.

Allein im Jahr 2022 hat ein erstmaliges Umstellen von der Eigenversorgung eines Gebäudeeigentümers auf gewerbliche Wärmelieferung nur noch bei 17 Prozent aller angefragten Projekte von Contracting-Anbietern stattgefunden (Quelle: interne Mitgliederumfrage des vedec e.V.). Das ist alarmierend. Die Wärmewende findet faktisch nicht mehr im vermieteten Wohnbestand statt.“, heißt es in dem Brief.

Unterzeichner des Verbändebriefes sind neben dem VDIV der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, der Immobilienverband Deutschland (IVD), der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec).