Ab dem 01.05.2013 tritt die neue Mietrechtsreform in Kraft

Mit 308 Ja-Stimmen hat der Deutsche Bundestag am 13. Dezember 2012 das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen und dabei erstmals seit Jahrzehnten wieder die Interessen der privaten Vermieter im Blick gehabt. Den Bundesrat hat das Gesetz am 1. Februar 2013 passiert. Es wird am 1. 5. 2013 in Kraft treten. Mit dieser Novelle hat die Regierungskoalition ihre Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag weitgehend umgesetzt und die neue Mietrechtsreform tritt in Kraft.

Für Vermieter hält das Gesetz Unterstützung bereit, sollten sie Opfer eines Mietnomaden werden. Um jahrelange Prozesse auf Kosten des Eigentümers, Mietausfälle und Sachschäden zu vermeiden, steht ein neues Instrument zur Verfügung: Die Sicherungsanordnung.
Der Vermieter kann im laufenden Räumungsprozess beantragen, dass der Mieter für künftige Mieten Sicherheitsleistungen bei Gericht hinterlegen muss. Weigert sich der Mieter, kann er in einer zweiten Stufe im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes aus der Wohnung geräumt werden – binnen Wochen und nicht wie bisher erst nach Monaten. Und auch der Trick, die Räumung mittels eines bis dato unbekannten Untermieters zu verhindern, funktioniert künftig nicht mehr.

In einem weiteren Punkt wird das Mietrecht angepasst. Energetische Maßnahmen bzw. Modernisierungen werden den moderenen Standards angepasst.
Bislang war der Einbau einer Solarthermieanlage nicht zweifelsfrei eine energetische Modernisierung. Damit ist bald ebenso Schluss, wie mit unnötigen Formalien: So mussten Vermieter bislang alte Fenster zum Gutachter geben, um den Wärmedurchgangskoeffizienten zu ermitteln. Das kostete Geld und diente nur dazu, dem Mieter die Verbesserung im Detail vorrechnen zu können. Dieser Nachweis ist künftig mittels anerkannter Pauschalwerte möglich, so dass Gutachterkosten entfallen. Auch die Mietminderung in Folge einer energetischen Modernisierung tritt zumindest für drei Monate nicht mehr ein: Vermieter werden für ihre Investition in den Klimaschutz nicht mehr bestraft.

Quelle: Haus&Grund
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