Mietpreisbremse in Berlin versagt
Was tun, wenn die Mieten in Städten in ungeahnte Höhen steigen? In vielen Städten wird seit 2015 auf die Mietpreisbremse gesetzt. Doch ob das Instrument wirklich zur Entspannung der Mietmärkte beiträgt, ist und bleibt umstritten. Die Wirtschaftsforscher des IW Köln untersuchten die Wirkung der Bremse in Berlin und stellten fest, dass das Instrument weitestgehend wirkungslos bleibt.
Gut gemeint, ist nicht gut gemacht…
Die Bundeshauptstadt setzt seit 1. Juni 2015 auf die Mietpreisbremse. Sie greift in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Hier darf die Miete von neu vermieteten Bestandsobjekten nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die sich am örtlichen Mietspiegelt orientiert.
Angebote über der Vergleichsmiete
Das IW Köln untersuchte etwa 117.000 Wohnungsinserate des Vermietungsportals ImmobilienScout24. Demnach wird ein Großteil der inserierten Mietwohnungen der Hauptstadt noch immer über der ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten. Lagen vor Einführung der Mietpreisbremse 61,4 Prozent der Angebote durchschnittlich um 24 Prozent über der Vergleichsmiete, erhöhte sich der Wert bis Ende 2016 auf rund 26 Prozent.
Konsequenzen
Für die Kölner Wirtschaftsforscher ist dieses Ergebnis jedoch kein Grund zur Sorge. Denn so blieben notwendige Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen nicht auf der Stecke, weil Vermieter diese nicht durch höhere Mieten auf ihre Mieter umlegen können. Und davon würde schlussendlich auch die vielbeschworene Energiewende im Gebäudebestand profitieren. Eine weitere Verschärfung der Bremse führe auch dazu, dass insbesondere Gutverdiener, die bevorzugt in Wohnungen mit guter bis sehr guter Ausstattung und in sehr guten Lagen leben, profitieren. Denn hier wird ein weiterer Mietenanstieg eingedämmt. Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen können sich diese Lagen ohnehin nicht leisten.
Neue Mietspiegel braucht das Land
Die Wissenschaftler des IW Köln empfehlen, vor einer weiteren Verschärfung der Mietpreisbremse eine hinreichende methodische Grundlage zur Erstellung des Mietspiegels per Gesetz einzuführen. Viele der zu Grunde gelegten Tabellen sind veraltet und daher keine verlässliche Grundlage mehr.