Mieterstrom nicht ohne Wohnungseigentümergemeinschaften
Anfang Mai beschloss das Bundeskabinett die Förderung von sog. Mieterstrommodellen. Ziel ist es, Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu schaffen. Davon sollen Mieter und Wohnungseigentümer gleichermaßen profitieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im oder auf dem Gebäude produzierter Photovoltaik-Strom bis zu einer installierten Leistung von jährlich 500 Megawatt mit einem Zuschlag gefördert wird, wenn dieser direkt und ohne Nutzung des allgemeinen Netzes an Letztverbraucher im Gebäude geliefert wird. Zugleich werden nur Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 100 Kilowatt gefördert. Die Mieterstromförderung bemisst sich nach der aktuellen Einspeisevergütung für Solarstrom, abzüglich 8,5 Cent. Der Betreiber der Solaranlage (auch ein Dritter) soll so, neben dem Erlös aus dem Verkauf, zusätzlich den Mieterstromzuschlag erhalten und diese Ersparnis an die Verbraucher weiterreichen. Davon profitieren ausdrücklich auch Wohnungseigentümer. Der Jahresendpreis soll den Grundversorgertarif nicht überschreiten. Die EEG-Umlage wird auch weiterhin auf den Mieterstrom fällig. Die Letztverbraucher sollen dabei frei zwischen dem Bezug von Mieterstrom oder dem Bezug von einem anderen Stromanbieter wechseln können.

DDIV: Dezentrale Energiewende nicht ohne Wohnungseigentümer
Der DDIV setzte sich bereits im Zuge der EEG-Reform im vergangenen Jahr nachdrücklich für die Gleichbehandlung von Wohnungseigentümern bei der Stromeigenversorgung ein, da WEG bisher von der Stromeigenversorgung ausgeschlossen waren. Dieser Empfehlung folgte auch der Bundesrat im Herbst 2016. Die dezentrale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist ein Schlüssel zum klimaneutralen Gebäudebestand. Dieses Mammutprojekt kann jedoch nur gelingen, wenn auch das Potential der 1,8 Millionen WEG berücksichtigt wird.

Gleichwohl besteht beim Fördertatbestand noch immer erheblicher Anpassungsbedarf. Nach Ansicht des DDIV sollte die Förderung auch auf Letztverbraucher in anderen Gebäuden ausgeweitet werden, um auch die Eigenversorgung von Mehrhausanlagen oder Untergemeinschaften zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten die Beendigungsregelungen von Mieterstromverträgen auf Wohnungseigentümer angepasst werden. Einer anderen Forderung des DDIV, die Förderung auch auf Quartierslösungen auszuweiten, kam die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD Anfang Juni nach.