Wenn Duschen krank macht – Legionellen-Fall in München vor Gericht
Das Wasser aus der hauseigenen Leitung hat sie krank gemacht. Davon ist die Mieterin einer Münchner Wohnung überzeugt. Nach einer Legionellen-Infektion 2013 leidet sie noch heute unter Asthma und kämpft mit den gesundheitlichen Folgen ihrer Erkrankung. Schuld ist ihrer Ansicht nach der Hausverwalter, der schwere Pflichtverletzungen begangen haben solle. Sie fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Der Fall
Die Mieterin der Wohnung erkrankte 2013 an einer Legionellen-Infektion und litt nach eigener Auskunft monatelang unter Fieber, Schwäche und Atemnot. Rund ein Jahr lang war sie zudem nicht arbeitsfähig. Sie verklagt ihren Immobilienverwalter vor dem Amtsgericht, da dieser sie nicht informiert habe und verlangt 85.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Anwälte der Mieterin führen u. a. an, dass der Verwalter keine Trinkwasseruntersuchung durchgeführt und die Bewohnerin nicht über ein behördliches Duschverbot in Kenntnis gesetzt habe.
Der Verwalter bestreitet die Vorwürfe und führt an, dass sich die Mieterin die Infektion ebenso gut auch im Urlaub zugezogen haben könnte. Dies ist der „Knackpunkt“ der Gerichtsverhandlung, denn es liegt bei der Mieterin zu beweisen, dass ein Legionellenbefall in der Wohnung vorlag und zu ihrer schweren Erkrankung führte.

Die Entscheidung steht noch aus
Der zuständige Richter des Amtsgerichts schlug einen Vergleich vor, den jedoch der beklagte Verwalter ablehnte. Nun – gegen Ende des Prozesses – nähern sich die Parteien einander doch noch an. Dies auch, weil die Grenzwerte für Legionellen im Haus den gesetzlichen Normwert angeblich überschritten haben sollen. Bis zum 31. Mai wollte das Gericht ein Vergleichsangebot vorlegen. Stimmen beide Parteien dem zustimmen, erhält die Mieterin eine Schadensersatzsumme, wenn nicht, werden mehrere Gutachter zu Rate gezogen. Urteil: noch offen.