Das Heizungsgesetz vor dem Umbruch: Was Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen jetzt wissen müssen


Einleitung: Zwischen Unsicherheit und Umbruch

Das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Volksmund oft schlicht „Heizungsgesetz“ genannt, steht erneut auf dem Prüfstand. Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD plant laut Koalitionsvertrag 2025 eine grundlegende Änderung: Das Gesetz soll abgeschafft und durch eine „technologieoffene, flexiblere und einfachere“ Neuregelung ersetzt werden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Hausverwaltungen bedeutet das vor allem eines: Planungsunsicherheit. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Klimaziele bis 2045 weiterhin Bestand haben und der Gebäudesektor dringend zur CO₂-Reduktion beitragen muss.

In diesem Artikel informieren wir Sie über den aktuellen Stand der politischen Entwicklungen, was konkret geplant ist, welche Kritikpunkte diskutiert werden und welche Bedeutung dies für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen hat.


1. Was steht im Koalitionsvertrag 2025?

Die neue Bundesregierung hat sich klar positioniert. Im Koalitionsvertrag heißt es:

„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen.“

Diese Aussagen markieren einen deutlichen Bruch mit dem bisherigen GEG, das mit seiner 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen viel Kritik ausgelöst hatte. Besonders das „technologieoffen“ wird von vielen als Rückabwicklung der Fokussierung auf die Wärmepumpe verstanden. Ob diese nun wirklich vom Tisch ist, bleibt allerdings abzuwarten.


2. Wo steht die Bundesregierung aktuell?

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat im Mai 2025 deutlich gemacht, dass es „keinen Zwang zur Wärmepumpe“ mehr geben dürfe. Stattdessen sollen CO₂-Ziele gesetzt werden und Eigentümer selbst entscheiden, wie sie diese erreichen. Auch hybride Lösungen und Quartierskonzepte sollen stärker berücksichtigt werden.

Gleichzeitig ist bisher noch keine konkrete Nachfolgeregelung verabschiedet. Die Bundesregierung steht unter Druck, weil Verbände aus Wohnungswirtschaft, Energiebranche und Kommunen schnell Klarheit fordern. In einem gemeinsamen Appell heißt es:

„Um eine erfolgreiche Wärmewende sicherzustellen und das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken, ist eine Präzisierung der Zielrichtungen und Maßnahmen dringend erforderlich.“


3. Warum ist das für Eigentümergemeinschaften so relevant?

WEG´s müssen langfristig planen. Heizungsanlagen haben Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren. Sanierungen werden gemeinsam beschlossen und oft über viele Jahre angespart. Der nun angedeutete gesetzliche Umbruch betrifft zahlreiche bisherige Planungen:

  • Bestandsaufnahmepflichten und Entscheidungszeiträume aus dem bestehenden GEG stehen auf dem Spiel.
  • Bereits beauftragte Planungen für zentrale Heizsysteme müssen eventuell angepasst werden.
  • Die Integration in kommunale Wärmepläne ist noch nicht gesetzlich neu geregelt.

Viele Eigentümergemeinschaften stellen sich daher die Frage: Investieren wir jetzt oder warten wir ab?


4. Positionen aus der Branche: Was sagen die Verbände?

Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen mahnt zur Besonnenheit. Vorständin Maren Kern warnte im Frühjahr 2025:

„Unsere Branche steht für CO2-Reduzierung und für Klimaschutz. Jetzt alles zu stoppen, stiftet mehr Verwirrung als Nutzen.“

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnte vor einem gesetzgeberischen Vakuum:

„Wer die Wärmewende zum Erfolg führen will, muss verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.“

Und selbst aus der CDU kommt Kritik an einer zu weitgehenden Rückabwicklung. Thomas Heilmann (KlimaUnion) sagte:

„Wir können die zentrale Wirkung des GEG nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir keine gleichwertigen Maßnahmen vorsehen.“


5. Mögliche Folgen für die Praxis der Hausverwaltung

Hausverwaltungen sehen sich aktuell mit mehreren Herausforderungen konfrontiert:

  • Verunsicherung der Eigentümer: Viele Gemeinschaften wissen nicht, ob bereits beschlossene oder angedachte Maßnahmen sinnvoll sind.
  • Kommunikation und Beratung: Verwaltungsteams müssen auf Basis unklarer Rahmenbedingungen informieren.
  • Verzögerungen bei Beschlüssen: Eigentümer scheuen langfristige Entscheidungen ohne gesetzliche Sicherheit.
  • Spagat zwischen alten und neuen Regelungen: Je nach Zeitpunkt müssen Planungen eventuell mehrfach angepasst werden.

6. Handlungsempfehlungen für Eigentümergemeinschaften und Verwalter

Auch wenn vieles unklar ist, empfehlen wir folgende Schritte:

  • Ruhe bewahren: Es gibt derzeit keine sofortige Pflicht zur Umrüstung. Zeit für eine sachliche Bewertung ist vorhanden.
  • Keine Panikveränderungen: Laufende Planungen sollten nicht voreilig gestoppt werden. Prüfen Sie stattdessen den aktuellen Stand.
  • Monitoring der politischen Entwicklung: Verfolgen Sie mit Ihrer Hausverwaltung, welche Vorschriften wirklich beschlossen werden.
  • Kommunale Wärmeplanung beachten: Diese bleibt weiterhin zentral, auch unabhängig vom GEG.
  • Beratung durch Experten: Ziehen Sie bei größeren Investitionen Energieberater hinzu, die Ihnen technologieoffene Lösungen aufzeigen.

7. Fazit: Wandel statt Stillstand

Ob das Heizungsgesetz abgeschafft oder umfassend reformiert wird, ist derzeit noch offen. Klar ist jedoch: Die Klimaziele bleiben bestehen, und Eigentümergemeinschaften werden weiterhin einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten müssen. Der Weg dahin wird flexibler und hoffentlich praxistauglicher. Bis dahin gilt es, Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen, sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen und unnötige Panik zu vermeiden.

Als Hausverwaltung stehen wir unseren Eigentümern auch in dieser Zeit beratend zur Seite und setzen uns dafür ein, rechtssichere und zukunftsorientierte Lösungen zu finden.


Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich für Einzelfragen an einen Fachanwalt oder zertifizierten Energieberater.

 

Verfasst von Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH

Stand: Mai 2025