Hausverwaltung Reiner GmbH in Ravensburg

Als Hausverwaltung sind wir im Landkreis Ravensburg und im Bodenseekreis aktiv.

Im Stadtgebiet von Ravensburg dürfen wir als Hausverwaltung für über 80 Objekte tätig sein. Wir sind in den Bereichen der WEG-Verwaltung, der Mietverwaltung und Gewerbeverwaltung in Ravensburg aktiv. Unser Aufgabenschwerpunkt als Hausverwaltung in Ravensburg ist die WEG Verwaltung.

Bei der WEG-Verwaltung ist die Hausverwaltung nach § 9b Wohnungseigentumsgesetz notwendiges Organ der WEG, der diese nach außen hin vertritt. Die Aufgaben und Befugnisse des Hausverwalters sind in § 27 WEG definiert. Danach ist der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Nach § 27 Abs. 2 WEG können die Wohnungseigentümer die Rechte und Pflichten nach Absatz 1 durch Beschluss einschränken oder erweitern.

Auch in Ravensburg stellt uns das seit 01.12.2020 gültige Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG als Hausverwaltung vor große Herausforderungen. Ob Außenaufzüge, E-Ladestationen in Tiefgaragen, die umfangreichen energetischen Auflagen bei Heizungssanierungen, gilt es als Hausverwaltung richtig anzuwenden und für unsere Kunden richtig vorzubereiten.

Sollten Sie eine neue Hausverwaltung in Ravensburg und Umgebung suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns ein Mail an die info@reiner-hv.de.

Wir sind eine Hausverwaltung aus Leidenschaft, gerne in Ravensburg, eine Stadt mit Leidenschaft. Wenn Sie mehr über Ravensburg erfahren wollen, dann klicken Sie einfach auf Ravensburg-Tourismus.

Wenn Sie mehr über und als Hausverwaltung in Ravensburg erfahren wollen, dann erfahren Sie hier mehr über uns.
Wir arbeiten in einem Netzwerk mit etablierten Anwaltskanzleien, mit dem Marktführer der WEG Abrechnungssysteme, mit einer Vielzahl von renommierten Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen zusammen und sind Vollmitglied im Verband der Immobilienverwalter.

Welche Aufgaben wir als WEG-Verwalter zu verantworten haben, erklären wir Ihnen gerne.

Eine weitere wichtige Information:

Zertifizierter Verwalter – hierauf haben Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 einen Anspruch. Eine Rechtsverordnung, die die Zertifizierung regelt, tritt nun in Kraft. Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind. So steht es im neuen § 26a Abs. 1 WEG.