KfW: Verwalteraufwand bei energetischen Sanierungen explizit als Baunebenkosten förderfähig

Bei Förderanträgen, die ab dem 17. April 2018 bei der KfW Bankengruppe eingehen, können auch explizit „die zusätzlichen Kosten einer WEG-Verwaltung für die Beschlussfassung einer förderfähigen energetischen Sanierung (Modernisierung), die Antragstellung und Abwicklung einer Förderzusage” als Baunebenkosten berücksichtigt werden. So heißt es in der künftig geltenden Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren Kredit (151, 152) und Investitionszuschuss (430).
Der DDIV steht seit längerem mit der KfW im intensiven Austausch zu dem Thema. Bereits in der Vergangenheit konnte der Verwaltermehraufwand unter den Baunebenkosten subsumiert und im Zusammenhang mit KfW-geförderten Maßnahmen abgerechnet werden. Zusätzliche Kosten, die im Rahmen einer energetischen Sanierung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Immobilienverwaltung anfallen, sind dabei mit einer Rechnung nachzuweisen. Diese werden dabei als Kosten der „Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen“ beziffert.

Erste Energieausweise laufen aus

Mitte Juli werden die Energieausweise der ersten Generation ungültig. Die Ausweise haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie vorzulegen. Ohne gültigen Ausweis drohen hohe Bußgelder.
Dabei ist zu beachten: Die Ausweise dürfen nur von Fachleuten, zum Beispiel Architekten, Energieberatern oder Ingenieuren ausgestellt werden. Zu unterscheiden sind zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis ermittelt den Energieverbrauch auf Basis der vergangenen 36 Monate. Der Bedarfsausweis dagegen erfasst den Zustand des Gebäudes und der Heizung und errechnet daraus den Energiebedarf. Welche Variante die richtige ist, hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Gesamtzustand des Gebäudes ab.

Weniger Wohnungseinbrüche in Deutschland

116.540 versuchte und vollendete Wohnungseinbrüche registrierte die Polizei 2017 – rund ein Fünftel weniger als noch 2016. Das geht aus einem dpa-Bericht hervor, der sich auf die Kriminalstatistiken der Bundesländer beruft.
Den Statistiken der Bundesländer zufolge war die Zahl der Einbrüche im vergangenen Jahr so niedrig wie zuletzt 2009 und 2010. 2015 wurde mit 167.136 registrierten Einbrüchen und Einbruchsversuchen ein neuer Rekord verzeichnet. Offizielle bundesweite Zahlen für das zurückliegende Jahr stellt Bundesinnenminister Horst Seehofer Anfang Mai vor.