Umsetzung des Grundsteuerreformgesetz: Fristen in 2022

Nach dem Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) muss spätestens ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer entsprechend der darin festgelegten Neuregelungen erhoben werden. Zwar gelten für einen Übergangszeitraum bis Ende 2024 die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer. Mit der der rechtzeitig online verfügbaren Feststellungserklärung sind für die Ermittlung der Bemessungsgrenze bei Wohngrundstücken die Lage, die Grundstücks- sowie Wohnfläche, der Bodenrichtwert sowie das Baujahr des Gebäudes und die Gebäudeart anzugeben. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Wohngrundstücke nach dem Bundesmodell bewertet werden.

Der Stichtag der Werte ist der Stand zum 1. Januar 2022 ist. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich im Laufe des Frühjahrs durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Abgabe Hauptfeststellungserklärung soll ab dem 1. Juli 2022 per ELSTER, einer Onlineplattform des Finanzamts, möglich sein. Grundstücks- und Wohnungseigentümer sind dann bundeseinheitlich bis spätestens 31. Oktober 2022 aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte in elektronischer Form bei der zuständigen Finanzverwaltung abzugeben.

Problematisch könnte die Ermittlung des sogenannten Bodenrichtwertes sein, bei der insbesondere Wohnungseigentümer Schwierigkeiten haben könnten und auf ihren WEG-Verwalter zugehen werden. Die Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer sind jedoch dabei, entsprechende Portale aufzubauen, auf den kostenlose Informationen zu den Bodenrichtwerten zur Verfügung gestellt werden, die für die Grundsteuererklärung verwendet werden können. Die Ermittlungsplattform BORIS-D ist ausdrücklich nicht zu verwenden.

In einigen Bundesländern werden Grundstückseigentümer bereits seit Anfang des Jahres vom Finanzamt über die Grundsteuerreform und die erforderliche elektronische Feststellungserklärung informiert und auf die Möglichkeit der Abgabe per Online-Plattform ELSTER hingewiesen. Dabei werden sich aufgrund der länderspezifischen Modelle die Anforderungen an einzureichende Feststellungserklärungen je nach Bundesland unterscheiden.