Fachvorträge für unsere Verwaltungsbeiräte

Der Verband der Immobilienverwalter (VDIV), Baden-Württemberg E.V.  ladet ein;
Fachvorträge für unsere Verwaltungsbeiräte

Termin:
Dienstag, 14. Juli 2015

Tagungsort:
BEST WESTERN Parkhotel Weingarten, Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben Abt-Hyller-Straße 37, 88250 Weingarten (im Staufersaal)

Tagungsablauf:

16:30 Uhr
Eintreffen der Teilnehmer und Besuch der Fachausstellung (Willkommensgetränke)

17:00 Uhr
Begrüßung der Teilnehmer

17:10 Uhr
Kurzvortrag „LBS-Sofortfinanzierung für WEG‘s“ Bezirksdirektor Cosimo Reo, LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg

17:30 Uhr
Kurzvortrag Unitymedia Kabel BW „ Premiumservice     für Bewohner von wohnungswirtschaftlichen     Beständen und WEG`s“Regionalleiter Baden-Württemberg, Michael Lukas, unitymedia Kabel BW GmbH

ca. 17:50 Uhr
Hauptvortrag „Aktuelle Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit des Verwaltungsbeirats“Rechtsanwalt Dr. David Greiner, Kanzlei Dr. Greiner und Kollegen, Tübingen

ca. 19:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Im Anschluss an die Fachvorträge für unsere Verwaltungsbeiräte werden die Teilnehmer zu einem kleinen Imbiss innerhalb der Fachausstellung eingeladen.

Teilnahmegebühr: kostenlos

Anmeldeschluss ist der 30. Mai 2015 per mail an m.leuthner@reiner-hv.de www.hausverwaltung-reiner.de oder telefonisch 0751 295104-0

Erläuterungen zur Funktion des Verwaltungsbeirates seit der (WEMoG) 2020:

Der in § 29 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelte Verwaltungsbeirat ist in der Praxis idealerweise das Bindeglied zwischen der großen Gruppe der Wohnungseigentümer und dem Verwalter. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) 2020 hat § 29 WEG zwar neu gefasst, die inhaltlichen Änderungen sind aber überschaubar. Von größerer Bedeutung ist die in § 9b Abs. 2 WEG aufgenommene Vertretungsmacht des Beiratsvorsitzenden gegenüber dem Verwalter. Unverändert ist die Ersatzkompetenz des Verwaltungsbeirats, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, sowie seine Beteiligung bei der Protokollunterzeichnung.