Durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshof(BGH, Az. VIII ZR 266/14) wurde der bisherige Toleranzbereich bei der Angabe von Wohnflächen in Mietverträgen gekippt. Es erging das Urteil, dass es bei einer Mieterhöhung auf die tatsächliche und nicht auf die vereinbarte Größe ankommt.
Hierzu bemerkt der Eigentümerverband Haus & Grund , dass die tatsächliche Wohnfläche in der Praxis schwer zu ermitteln sei, wie ein Test des Verbandes zeige. „Eine gewisse Toleranz ist notwendig. Der Geschäftsführer Herr Kai Wernecke kommentiert die Situation mit der Befürchtung, „dass es zukünftig bereits bei geringsten vermuteten Abweichungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.“
Der Verband forderte den Bundestag auf, bei den anstehenden Mietrechtsänderungen einen hinreichend großen Toleranzbereich in das Gesetz zu schreiben. „Solch eine Regelung wäre nicht zuletzt wegen der hohen Kosten einer Vermessung im Interesse von Mietern und Vermietern“, betonte der Geschäftsführer Herr Kai Warnecke. Die Vermessung einer Wohnung durch einen anerkannten Vermesser könne leicht einen hohen dreistelligen Eurobetrag kosten.

Quelle: Haus & Grund