Das Wohnungseigentumsgesetz – verständlich erklärt, Paragraph für Paragraph

Auftakt unserer neuen Serie für Wohnungseigentümer, Beiräte und Interessierte

Wer eine Eigentumswohnung besitzt oder verwaltet, kommt am Wohnungseigentumsgesetz – kurz: WEG – nicht vorbei. Es regelt die Spielregeln für das Zusammenleben in Wohnungseigentümergemeinschaften: Was darf ein Eigentümer mit seiner Wohnung machen? Wer trägt welche Kosten? Wer entscheidet über Sanierungen, Modernisierungen oder neue Technik?

Doch wie so oft in juristischen Texten: Die Antworten stehen im Gesetz – aber nicht immer sofort verständlich. Die Sprache ist abstrakt, die Begriffe fremd, und die praktischen Auswirkungen lassen sich nicht auf den ersten Blick erkennen.

Genau deshalb starten wir von der Hausverwaltung Reiner GmbH mit einer neuen, aufeinander aufbauenden Artikelreihe:

👉 Das Wohnungseigentumsgesetz – Paragraph für Paragraph erklärt.


Warum wir diese Serie starten

Unsere tägliche Praxis zeigt: Wohnungseigentümer und Beiräte möchten verstehen, was rechtlich möglich ist – und was nicht. Sie wollen mitreden können, wenn in der Eigentümerversammlung Beschlüsse gefasst werden. Sie möchten wissen, ob bestimmte Kosten umlagefähig sind, ob sie ihr Fenster eigenmächtig tauschen dürfen oder ob ein Beschluss rechtssicher ist.

Die Antworten auf all diese Fragen finden sich in den Paragraphen des Wohnungseigentumsgesetzes. Doch viele Eigentümer scheuen sich vor dem Gesetzestext – zu kompliziert, zu abstrakt.

Deshalb übersetzen wir das WEG – verständlich, praxisnah und mit vielen Beispielen.


Was Sie von dieser Serie erwarten dürfen

In den kommenden Wochen veröffentlichen wir regelmäßig neue Beiträge, die sich jeweils einem Paragraphen des Wohnungseigentumsgesetzes widmen. Jeder Artikel:

  • ✅ erklärt die Inhalte des Paragraphen in einfachen Worten
  • ✅ zeigt konkrete Beispiele aus der Praxis
  • ✅ weist auf typische Fehlerquellen hin
  • ✅ beantwortet häufige Fragen zum Thema
  • ✅ enthält Tipps für Eigentümer, Beiräte und Hausverwaltungen
  • ✅ verweist auf aktuelle Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen
  • ✅ ist zwischen 3000 und 4000 Wörter lang und für Laien verständlich

Ob Sie Ihre erste Eigentumswohnung gekauft haben, Mitglied eines Verwaltungsbeirats sind oder als erfahrener Eigentümer tiefer einsteigen möchten – diese Serie richtet sich an alle, die mehr über das Fundament der Wohnungseigentümergemeinschaft wissen wollen.


Das Wohnungseigentumsgesetz – das rechtliche Rückgrat der Gemeinschaft

Kurze Einordnung

Das Wohnungseigentumsgesetz wurde im Jahr 1951 geschaffen, um die rechtlichen Grundlagen für Wohnungseigentum in Deutschland zu legen. Seitdem regelt es:

  • wie Wohnungseigentum entsteht (z. B. durch Teilungserklärung),

  • was Gemeinschafts- und was Sondereigentum ist,

  • welche Rechte und Pflichten Eigentümer haben,

  • wie die Verwaltung (Hausverwalter, Beirat, Eigentümerversammlung) organisiert ist,

  • wie mit Streitigkeiten umgegangen wird.

Das Gesetz wurde mehrfach angepasst – zuletzt grundlegend im Jahr 2020 mit dem sogenannten WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz). Seitdem ist z. B. die Gemeinschaft selbst (GdWE) rechtsfähig, und viele Entscheidungsprozesse sind flexibler und moderner ausgestaltet.

Diese Entwicklungen werden wir in den jeweiligen Artikeln natürlich mit einbeziehen.


Themenvorschau: Diese Paragraphen erwarten Sie

Ohne zu viel vorwegzunehmen – hier eine kleine Vorschau auf einige der Fragen, die wir beantworten werden:

  • Was bedeutet „Sondereigentum“ genau? (§ 1 WEG)

  • Welche Räume darf ich als Eigentümer alleine nutzen, welche nicht? (§ 2 WEG)

  • Wie entsteht Wohnungseigentum durch Teilung und Eintragung? (§§ 3–7 WEG)

  • Was darf ich in meiner Wohnung verändern – und wann brauche ich einen Beschluss? (§§ 20–21 WEG)

  • Welche Mehrheit braucht es für neue Baumaßnahmen oder die Einführung eines digitalen Schließsystems? (§ 20 WEG)

  • Welche Pflichten hat der Verwalter, und wie wird er bestellt? (§§ 26–27 WEG)

  • Wann ist ein Beschluss nichtig oder anfechtbar? (§§ 23–25 WEG)

Zu all diesen und vielen weiteren Fragen liefern wir Ihnen bald fundierte und verständliche Erklärungen – immer mit Blick auf Ihre Praxis als Eigentümer oder Beirat.


Was diese Serie nicht ist – und was schon

Diese Serie ist keine juristische Fachkommentierung für Rechtsanwälte. Sie ersetzt auch keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Was sie aber sehr wohl bietet:

  • ✅ Klarheit für Eigentümer und Beiräte
  • ✅ Orientierung für alltägliche Verwaltungsfragen
  • ✅ Unterstützung beim Verständnis von Verwaltungshandeln
  • ✅ Sicherheit bei typischen Stolpersteinen in Versammlungen und Beschlüssen
  • ✅ Einen Einstieg auch für neue Eigentümer, Erbengemeinschaften oder Kapitalanleger

Bleiben Sie dran – und schauen Sie regelmäßig vorbei

Wir veröffentlichen die Artikel regelmäßig auf unserer Website, und Sie können diese auch bequem über unsere Eigentümerplattform abrufen.

So haben Sie alle Informationen stets griffbereit – ob zur Vorbereitung auf die nächste Eigentümerversammlung, zur Prüfung eines Beschlusses oder einfach zur Information.

Wenn Sie Fragen oder Themenvorschläge haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir nehmen Anregungen gerne auf!


Fazit: Wissen, was gilt – mit der Hausverwaltung Reiner GmbH

Ein gutes Verständnis des Wohnungseigentumsgesetzes ist die Grundlage für ein harmonisches und sicheres Miteinander in der WEG. Eigentümer, die Bescheid wissen, handeln souveräner – und Verwalter, die transparent und rechtskonform arbeiten, schaffen Vertrauen.

Wir freuen uns, Sie auf dieser Reise durch das Wohnungseigentumsgesetz zu begleiten – Paragraph für Paragraph, Schritt für Schritt.

Der erste Fachartikel zu § 1 Wohnungseigentumsgesetz – Inhalt des Wohnungseigentums folgt in Kürze.

 

Verfasst von Harald Reiner, Hausverwaltung Reiner GmbH

Stand: Juli 2025